Wahl der Schiedsperson
17/02/02
Die reguläre Amtszeit der Schiedsperson der Gemeinde Nobitz läuft im Mai 2017 ab.
Die Gemeinde Nobitz ruft daher alle interessierten Bürger auf, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben.
Das Ehrenamt können Bürgerinnen und Bürger übernehmen, die mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt sind, sich auf Grund ihres Bildungsstandes diese Aufgabe zutrauen und über die notwendige Zeit verfügen. Die vielfältigen Aufgaben der Schiedsperson bestehen darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten wie z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, leichte Körperverletzungen, Hausfriedensbruch oder auch Beleidigungen zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich
herbei zu führen.
Die Schiedsperson wird vom Gemeinderat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Person sollte im Gemeindegebiet bekannt sein, Autorität genießen und fähig sein, den streitenden Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Die Schiedsperson wird selbstverständlich für ihr Amt hinreichend geschult. Hierzu finden unter anderem regionale Fortbildungs- veranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner e. V. statt. Wer seinen Wohnsitz in der Gemeinde Nobitz hat und an diesem vielseitigen Aufgabengebiet interessiert ist, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 5. März 2017, mit Angabe des Namens, Vornamens, Anschrift und Telefonnummer, unter folgender Anschrift zu bewerben:
Gemeinde Nobitz
Haupt- und Ordnungsamt
Bachstraße 1
04603 Nobitz
Nähere Auskünfte über das Amt der Schiedsperson erhalten Sie im Haupt- und Ordnungsamt der Gemeinde Nobitz (Telefon: 03447 3108-17).
Läbe, Bürgermeister