Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
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Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Bundeszentralregister (BZRG)
Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen
- Belegart N – private Zwecke
- Belegart O – zur Übersendung an eine deutsche Behörde
- Belegart NE - erweitertes Führungszeugnis
- Belegart OE - erweitertes Führungszeugnis zur Übersendung an eine deutsche Behörde
Die Beantragung ist auch am Nebenwohnsitz möglich, muss aber grundsätzlich persönlich erfolgen.
notwendige Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis Belegart O und OE (Behördenführungszeugnis)
Anschrift der Behörde
Angabe des Verwendungszweckes
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit des Bundesgerichtshofes (Bundeszentralregister) kann bis zu zwei Wochen betragen.
Ab 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Hier können Sie Ihr Führungszeugnis auch online beantragen.