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Schöffen gesucht

23/02/01

Am 31. Dezember 2023 enden in ganz Deutschland die einheitlichen Amtszeiten der ehrenamtlichen Schöffen an den Amts- und Landgerichten.

Das bedeutet, dass in diesem Jahr die Wahlen der Schöffen für das Landgericht Gera sowie für das Amtsgericht Altenburg anstehen. Die neue Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.

Gemäß den Ausführungsbestimmungen zu § 57 Gerichtsverfassungsgesetz sind die Gemeinden in Thüringen verpflichtet, die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenenschöffen zu erstellen. Dabei kommen für die in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen ausschließlich Deutsche in Betracht, die bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) das 25. Lebensjahr vollendet haben müssen und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Personen mindestens seit Aufstellung der Vorschlagsliste im Gemeindegebiet wohnen müssen und nicht in Vermögensverfall geraten sind. Zudem ist eine entsprechende gesundheitliche Eignung für die Ausübung dieses Amtes sowie ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils Voraussetzung. Mit dem Amt verbunden ist die Voraussetzung, dass eine ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache vorliegt.

Nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden können Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR waren. Ebenso kann nicht aufgenommen werden, wer auf Grund eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben könnte. Auch wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten verurteilt wurde oder in Vermögensverfall geraten ist, soll nicht zum Schöffen ernannt werden.

Das Ehrenamt als Schöffe findet eine wesentliche Bedeutung für eine funktionierende, bürgernahe und demokratische Rechtsprechung. Als Schöffe hat man Einflussmöglichkeiten auf die Verfahren und Urteilsfindungen. Die wesentlichen Aufgaben des Schöffenamtes sind auf der Internetseite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter unter www.schoeffen.de erläutert.

Es werden hiermit alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nobitz, Göpfersdorf und Langenleuba-Niederhain aufgerufen, Vorschläge für die Besetzung dieser vielseitigen und interessanten Tätigkeit als Schöffe abzugeben. Es ist dabei sowohl möglich, sich selbst als auch andere Personen vorzuschlagen. Der Vorschlag/die Bewerbung kann formlos erfolgen und muss folgende Angaben mindestens enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsname, Geburtsjahr, Wohnort und Beruf. Auf Wunsch kann auch ein entsprechendes Formblatt zugesandt werden.
Vorschläge und Bewerbungen für das Schöffenamt werden im Haupt- und Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Nobitz, Bachstraße 1, 04603 Nobitz, entgegengenommen. Diese Stelle steht auch zur Beantwortung weiterer Fragen zur Schöffenwahl unter der Telefonnummer 03447 3108-17 oder unter ordnungsamt@nobitz.de zur Verfügung.

Für alle Interessierten hat der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V. - Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) ausführliche Informationen (einschließlich Formulare) zur Schöffenwahl zusammengestellt.

ZU DEN FORMULAREN: www.schoeffenwahl.de

i. A. Graichen, Leiter Haupt-/Ordnungsamt

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Nobitz

Haus 1 - Nobitz
Bachstraße 1, 04603 Nobitz
Telefon: 03447 3108-0
Fax: 03447 3108-29

Haus 2 - Saara
Saara, Saara 42,
04603 Nobitz
Telefon: 03447 5133-0
Fax: 03447 5133-10

Haus 3 - Langenleuba-Niederhain
Platz der Einheit 4
04618 Langenleuba-Niederhain
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