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Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.

Rechtsvorschrift:

  • Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister 
    Bundeszentralregister (BZRG)

Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen

  • Belegart N – private Zwecke
  • Belegart O – zur Übersendung an eine deutsche Behörde
  • Belegart NE - erweitertes Führungszeugnis
  • Belegart OE - erweitertes Führungszeugnis zur Übersendung an eine deutsche Behörde

Die Beantragung ist auch am Nebenwohnsitz möglich, muss aber grundsätzlich persönlich erfolgen.

 

notwendige Unterlagen: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis Belegart O und OE (Behördenführungszeugnis)
    Anschrift der Behörde
    Angabe des Verwendungszweckes 

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit des Bundesgerichtshofes (Bundeszentralregister) kann bis zu zwei Wochen betragen.

 

Ab 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

 

Hier können Sie Ihr Führungszeugnis auch online beantragen.

 

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Nobitz

Haus 1 - Nobitz
Bachstraße 1, 04603 Nobitz
Telefon: 03447 3108-0
Fax: 03447 3108-29

Haus 2 - Saara
Saara, Saara 42,
04603 Nobitz
Telefon: 03447 5133-0
Fax: 03447 5133-10

Haus 3 - Langenleuba-Niederhain
Platz der Einheit 4
04618 Langenleuba-Niederhain
Telefon: 034497 810-0
Fax: 034497 810-18

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