Skip to content

Fäkalschlammentsorgung

Die Fäkalschlammentsorgung ist erforderlich bei allen Grundstücken, auf denen in einer Abwasserbehandlungsanlage bzw. Trockentoilette Fäkalschlamm anfällt. Da die Fäkalschlammentsorgung als Teil der Abwasserbeseitigung eine hoheitliche Aufgabe ist, ist die Gemeinde als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft gefordert, diese zu organisieren und zu überwachen. Diese Aufgabe wird durch die Gemeindeverwaltung wahrgenommen. Regelungen hierzu wurden in der Entwässerungssatzung festgelegt.

Im Bereich des Entsorgungsgebietes ist festgelegt, dass Mehrkammer-Absetzgruben (das sind alle Anlagen mit nur einer oder zwei Kammern sowie auch Anlagen mit drei Kammern und einer Gesamtgröße unter 5,4 m³) jährlich und Mehrkammer-Ausfaulgruben (das sind Anlagen mit mindestens drei Kammern und einem Gesamtvolumen von mindestens 5,4 m³) mindestens aller 2 Jahre geleert werden müssen. Sollte eine Überbelastung der Anlage ersichtlich sein (viele Einwohner bei kleiner Anlage), ist der Leerungszyklus zu verkürzen. Ist hingegen die Anlage stark unterbelastet, ist mit Zustimmung der Gemeinde eine Verlängerung des Entsorgungsintervalls möglich. Die Leerung von Vollbiologischen Kleinkläranlagen erfolgt je nach Mitteilung durch den Wartungsbetrieb.

Die Einordnung der Leerung in das jeweilige Entleerungsintervall erfolgt durch die Gemeindeverwaltung. Sollten die Betreiber von Kläranlagen feststellen, dass der festgelegte Leerungsturnus nicht ausreichend ist oder eine Havarie an der Anlage vorliegt, ist dies umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.

Es ist vorgesehen, dass die tournusmäßigen Entleerungen der Kläranlagen in den Wintermonaten eines jeden Jahres liegen.

Die Kosten für die Fäkalschlammentsorgung sind in der Fäkalschlammentsorgungsgebührensatzung und in der aktuell geltenden Änderungssatzung festgelegt worden.

Für weitere Informationen zur Notwendigkeit der Fäkalschlammentsorgung können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung wenden, Tel.: 03447 3108-17.

zuständiges Unternehmen für die Fäkalschlammentsorgung:

Becker Umweltdienste GmbH
Leipziger Straße 48
09648 Mittweida

Tel: 03724 130-124

 

Schriftgröße

 larger text normal text smaller text

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nobitz

Haus 1 - Nobitz
Bachstraße 1, 04603 Nobitz
Telefon: 03447 3108-0
Fax: 03447 3108-29

Haus 2 - Saara
Saara, Saara 42,
04603 Nobitz
Telefon: 03447 5133-0
Fax: 03447 5133-10

Haus 3 - Langenleuba-Niederhain
Platz der Einheit 4
04618 Langenleuba-Niederhain
Telefon: 034497 810-0
Fax: 034497 810-18

Öffnungszeiten

E-Mail-Kontakt

Aktuelles

Blackout
(22/12/13)

Dorferneuerung

Dorferneuerung und -entwicklung in der Dorfregion "Wieratal"

Dorferneuerung und -entwicklung in der Gemeinde Nobitz

Revitalisierung von Brachflächen gesamtes Gemeindegebiet

LEADER gesamtes Gemeindegebiet

Jobbörse

 Job in Nobitz

Breitbandausbau

 

Login